Modul 1 – Einführung

Willkommen! Die Lernziele dieses Moduls umfassen die folgenden wichtigen Schritte:

1. Identifizierung grundlegender Konzepte häuslicher Gewalt und Missbrauch sowie der Verbreitung
2. Erkennen der Merkmale häuslicher Gewalt, welche die Polizeiarbeit erschweren
3. Kenntnis über relevante Gesetzgebung (nationale, EU- und international) zu häuslicher Gewalt und deren Auswirkungen auf die Polizeiarbeit
4. Überblick über die weiteren Themen dieser Schulung

Überblick über die grundlegenden Konzepte

Was sind Definitionen und Formen von Gewalt/Missbrauch?

Prävalenz von Gewalt und dessen Muster

Welche Merkmale häuslicher Gewalt erschweren die Polizeiarbeit?

Überblick über die nationale, EU- & internationale Gesetzgebung

Welche nationalen, europäischen & internationalen Rechtsvorschriften gibt es zu häuslicher Gewalt und wie wirken sie sich auf die Polizeiarbeit aus?

Überblick über andere Modulthemen

Erfahren Sie mehr über den Inhalt der einzelnen Module und wählen Sie das interessanteste Thema aus

Definition & Formen

“Gewalt in Paarbeziehungen” (IPV) (IPV – Intimate Partner Violence) – eine Form von HG zwischen derzeitigen oder ehemaligen Ehegatten oder Partnern.

“Häusliche Gewalt” (HG) – körperliche, sexuelle, psychische oder ökonomische Gewalt, die innerhalb der Familie oder der häuslichen Gemeinschaft ausgeübt wird. (Istanbul Convention)

“Gewalt gegen Frauen” (VAW – Violence Against Women) – Eine gegen Frauen gerichtete Gewaltform, die zu körperlichem, sexuellem, psychologischem oder wirtschaftlichem Schaden führt oder führen kann, inkl. der Androhung solcher Handlungen, Nötigung oder willkürlicher Freiheitsberaubung, unabhängig davon, ob sie in der Öffentlichkeit oder im Privatleben stattfindet. (EIGE)

Geschlechtsbezogene Gewalt (GBV – Gender Based Violence) – Gewalt, die sich gegen eine Person aufgrund ihres Geschlechts richtet, oder Gewalt, die Personen eines bestimmten Geschlechts unverhältnismäßig stark betrifft. (EU)

“Gewalt in Paarbeziehungen” (IPV – Intimate Partner Violence) - eine Form von HG zwischen derzeitigen oder ehemaligen Ehegatten oder Partnern.

“Häusliche Gewalt” (HG) - körperliche, sexuelle, psychische oder ökonomische Gewalt, die innerhalb der Familie oder der häuslichen Gemeinschaft ausgeübt wird. (Istanbul Convention)

“Gewalt gegen Frauen” (VAW – Violence Against Women) - Eine gegen Frauen gerichtete Gewaltform, die zu körperlichem, sexuellem, psychologischem oder wirtschaftlichem Schaden führt oder führen kann, inkl. der Androhung solcher Handlungen, Nötigung oder willkürlicher Freiheitsberaubung, unabhängig davon, ob sie in der Öffentlichkeit oder im Privatleben stattfindet. (EIGE)

Geschlechtsbezogene Gewalt (GBV – Gender Based Violence) - Gewalt, die sich gegen eine Person aufgrund ihres Geschlechts richtet, oder Gewalt, die Personen eines bestimmten Geschlechts unverhältnismäßig stark betrifft. (EU)

Prävalenz von Häuslicher Gewalt

27%

der Frauen im Alter von 15-49 Jahren, die jemals einen Partner hatten, haben in ihrem Leben Formen von HG erlebt (EIGE, 2023)

22%

der Frauen in Europa sind seit ihrem 15. Lebensjahr Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt durch ihre Partner geworden, wobei die Prävalenz in den einzelnen Ländern zwischen 13 % und 32 % liegt(EIGE, 2023)

180.715

Frauen wurden 2023 Opfer von HG in Deutschland (PKS, 2023)
In missbräuchlichen Beziehungen kommt es selten nur einmal zu Gewalttaten. Sie werden in der Regel im Laufe der Zeit wiederholt und können an Häufigkeit zunehmen.
In vielen Fällen nimmt auch die Schwere der Gewalttaten mit der Zeit zu.
Häufig treten verschiedene Formen von Gewalt gleichzeitig auf.

Häusliche Gewalt & Polizei

Ein Beispiel aus dem Vereinten Königreich

30%

20-30%

5%

der Anrufe bei der Polizei erfolgen wegen potenzieller Fälle von häuslicher Gewalt
der Polizeiarbeit wird für die Untersuchung von Fällen von häuslicher Gewalt aufgewendet

der HG-Fälle führen zu Verurteilungen

  • Es gibt viele Hürden bei der Bearbeitung dieser Fälle:  Eine Untersuchung im Vereinigten Königreich (2014) ergab, dass viele Beamte Fälle häuslicher Gewalt aufgrund der Komplexität der Gewaltdynamik als besonders schwierig empfanden.
  • In einer Umfrage von 2017 (UK) wurde außerdem die Schwierigkeit der Beweiserhebung und wiederholtes Ausrücken zum selben Haushalt als problematisch beschrieben.
Gewalt hat verschiedene Formen, ist schwer zu erkennen und kann lang anhaltende Auswirkungen haben
  • Die offensichtlichsten und am leichtesten zu erkennenden Merkmale sind körperliche Verletzungen. Diese verschwinden allerdings schnell und sind dann nicht mehr nachweisbar.
  • Sexuelle Gewalt in Paarbeziehungen ist viel schwieriger zu erkennen, da sie oft keine körperlichen Anzeichen aufweist (z. B. hat das Vorhandensein von Sperma eine andere Beweiskraft als in Fällen, in denen es um Nicht-Partner geht).
  • Finanzieller Missbrauch liegt vor, wenn der Täter dem Opfer wirtschaftlichen Schaden zufügt (indem er ihr z.B. Geld ausgibt; sie zwingt, ihm ihr Gehalt oder ihr Vermögen zu geben, erhebliche Schulden auf ihren Namen macht usw.). Dies kann den Opfern erheblichen und langfristigen Schaden zufügen, auch, nachdem sie die missbräuchliche Beziehung verlassen haben.
  • Äußerst schwer zu erkennen sind die langfristigen psychologischen Traumata die sich aus allen Arten von Gewalt ergeben können.

Überblick über die nationale, EU- & internationale Gesetzgebung

Einblick in die nationalen Gesetze gegen häusliche Gewalt

Im 2002 trat in Deutschland das “Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung” (Gewaltschutzgesetz – GewSchG) in Kraft. Die Einführung des Gesetzes schaffte eine klare Rechtsgrundlage für Schutzanordnungen des Zivilgerichts, wie Kontakt-, Näherungs- und Belästigungsverbote bei vorsätzlichen und widerrechtlichen Verletzungen von Körper, Gesundheit oder Freiheit einer Person einschließlich der Drohung mit solchen Verletzungen.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) gilt zudem § 34 PolG NRW (Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – PolG NRW, Landesrecht Nordrhein-Westfalen) mit der Möglichkeit der pro-aktiven Arbeit nach einer polizeilichen Meldung gemäß § 34a Abs. 4.

Mit Einverständnis der Betroffenen übermittelt die Polizei die Kontaktdaten an eine qualifizierte Beratungseinrichtung – in den meisten Fällen Interventions- und Frauenberatungsstellen – weiter. Eine Beraterin nimmt aktiv Kontakt zu der gewaltbetroffenen Frau bzw. dem geschädigten Mann auf. Die pro-aktive Arbeit beinhaltet somit ein niederschwelliges Beratungsangebot. Sie erreicht viele Betroffene von häuslicher Gewalt, die sich selbst nicht aktiv an eine Beratungsstelle wenden würden. Die Kontaktaufnahme findet in der Regel am Tag nach dem Polizeieinsatz bzw. am nächsten Werktag statt. Im Rahmen des 10-tägigen Rückkehrverbots können Eilanträge – wie die vorübergehende Zuweisung der gemeinsamen Wohnung nach dem GewSchG – gestellt werden.

§ 34 PolG NRW, Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) (Landesrecht Nordrhein-Westfalen).

Die “Istanbul-Konvention“ und ihre Bedeutung für die Polizei

Verhinderung von Gewalt gegen Frauen & HG & Sicherstellung einer effektiven institutionsübergreifenden Zusammenarbeit

Die Polizei sollte mit anderen Fachleuten wie Gesundheitsdiensten, Sozialarbeitern und Einrichtungen für häusliche Gewalt zusammenarbeiten.

Umsetzung koordinierter Strategien und Datenerfassung, die alle relevanten Maßnahmen zur Verhinderung von VAW und HG umfassen

Die Beamten sollten sich mit den geltenden Gesetzen gut auskennen. Die Beamten sollten mit anderen Fachleuten zusammenarbeiten, um relevante Daten zu sammeln.

Schutz und Unterstützung aller Opfer von VAW und HG sowie von Zeugen in allen Phasen der Ermittlungen und Gerichtsverfahren

Beamte sollten sich der Risiken für Opfer und Zeugen bewusst sein und entsprechend handeln (z. B. getrennte Befragung von Männern und Frauen).

Schaffung von Rechtsmechanismen, die VAW und HG unter Strafe stellen und die Täter strafrechtlich verfolgen

Die Beamten sollten sich darüber im Klaren sein, welche Arten von Beweisen gesammelt werden müssen, um eine strafrechtliche Verfolgung der Täter zu ermöglichen.

Bereitstellung von geschlechtersensiblen und intersektionellen Schulungen über männliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Die Polizeidienststellen sollten für eine angemessene Schulung der Beamten sorgen.

Verbesserung des Zugangs zur Entschädigung der Opfer

Die gesammelten Beweise können bei Verfahren zur finanziellen Entschädigung nützlich sein (z. B. Schmerzensgeld, Unterhalt für Kinder)

Sicherstellung einer wirksamen Partizipation der Opfer an den Strafverfahren

Durchführung von Ermittlungen unter Berücksichtigung der möglichen psychischen Auswirkungen der Gewalt auf die Opfer, damit diese in der Lage sind, glaubwürdig auszusagen

Erleichterung des Zugangs zu spezialisierter Unterstützung für gefährdete Opfer

Anbindung möglicher Opfer an Hilfsdienste, wie Frauenberatungs- und Interventionsstellen

Verbesserung des Zugangs der Opfer zu Informationen und zur Anzeige von Straftaten

Bereitstellung von Informationen über die Ermittlungen bei Anfrage des Opfers

Bessere Abstimmung der Opferschutzmaßnahmen auf die Bedürfnisse der Opfer

Schutzanordnungen und andere Maßnahmen können der Polizei bei der Entscheidungsfindung helfen, wenn sie mit "Grauzonen" konfrontiert wird

Maßnahmen zur Verhinderung von Vergewaltigungen und zur Verbesserung des Verständnisses von Zustimmung

Das Opfer muss nicht beweisen, dass es "Nein" gesagt hat (insbesondere in Situationen, in denen dies nicht möglich ist, z. B. wenn es unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht).

Zwangsheirat und weibliche Genitalverstümmelung gelten als Verbrechen

Da dies in einigen Kulturen weit verbreitet ist, sollten Beamte auf Anzeichen achten.

Die Weitergabe privater Informationen im Internet ohne Zustimmung ist ebenso verboten wie das "Cyberflashing"

Spezialisierte Polizeieinheiten, die sich auf Fälle von Cybergewalt konzentrieren.

Neue Meldeverfahren

Es sollten Konzepte für die Berichterstattung vorhanden sein, die den Opfern und anderen wichtigen Beteiligten den Zugang zu relevanten Informationen ermöglichen.

Spezialisierte Hilfe für Opfer (z.B. Gesundheitsdienste für reproduktive Rechte)

Es sollten Standards für Weitervermittlungen gelten und die Beamten sollten mit ihnen vertraut sein.

Kommende Modul-Themen

Es gibt insgesamt sieben Ausbildungsmodule, hier können Sie mehr über jedes einzelne erfahren und mit dem Lernen beginnen.

Zwangskontrolle

  • Bezieht sich auf eine Reihe von Taktiken, die von Tätern eingesetzt werden, um Macht und Kontrolle über ihre Opfer zu behalten.
  • Diese Taktiken laufen oft über längere Zeiträume ab und können verheerende Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und das Autonomiegefühl des Opfers haben.
  • Zwangskontrolle und ihre Auswirkungen werden oft übersehen oder missverstanden.

Dieser Modul wird den Beamten ein besseres Verständnis dafür vermitteln, was Zwangskontrolle ist, warum sie so schädlich ist und wie man ihre Anzeichen erkennt und wirksam darauf reagiert.

Risikobewertung

  • Als Ersthelfer bei häuslicher Gewalt muss die Polizei oft entscheiden, wie sie die Sicherheit der Opfer am besten gewährleisten kann.
  • Es wurden verschiedene Ansätze zur Bewertung des Risikos für die Opfer entwickelt, aber es gibt kein perfektes Instrument.
  • Die Polizei hat über die Diskrepanz zwischen Risikobewertungsinstrumenten und der praktischen Realität der Polizeiarbeit „vor Ort“ berichtet.

In diesem Modul lernen die Teilnehmenden, wie Risikobewertungsinstrumente eingesetzt werden können, um Fälle häuslicher Gewalt besser einzuschätzen, wie die Kommunikation mit Opfern und Tätern verbessert werden kann und erhalten die Möglichkeit, Risikobewertungsszenarien in Rollenspielen zu üben.

Zusammenarbeit mehrerer Institutionen bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt ist ein Thema, das viele verschiedene Arten von Dienstleistern betrifft:

  • Polizei/Staatsanwälte schützen die Opfer, verhaften (und verfolgen) die Täter und setzen Schutzanordnungen durch
  • HG-Unterstützungsarbeiter bieten den Opfern Unterstützung (Beratung, Rechtsberatung, vorübergehende Unterbringung)
  • Sozialarbeiter unterstützen die Opfer und ihre Familien (insbesondere Kinder)
  • Gesundheitsdienstleister behandeln die Auswirkungen von Missbrauch auf die körperliche und geistige Gesundheit
  • Fachleute für Täterprogramme arbeiten mit den Gewalttätern (hauptsächlich Männern), um ihre Überzeugungen und Verhaltensweisen zu ändern und die Sicherheit der Überlebenden zu gewährleisten.

 

Diese Gruppen haben Ziele und Interessen, die sich überschneiden und manchmal auch widersprechen. Die Zusammenarbeit mehrerer Institutionen zielt darauf ab, Gegensätze zu minimieren und Kooperation zu maximieren. Wichtige Elemente sind:

  • Verantwortlichkeiten: Wer kümmert sich um was? (offiziell oder inoffiziell)
  • Kommunikation: Wie, wann und welche Informationen werden zwischen den verschiedenen Akteuren ausgetauscht?
  • Datenmanagement: Welche Daten können zwischen Fachkräften geteilt werden – und in welchem Format?
In diesem Modul werden wir untersuchen, wie Polizeibeamt:innen mit anderen zusammenarbeiten können, um ihre Arbeit zu verbessern.

Arbeit mit traumatisierten weiblichen Opfern

  • Traumatische Erlebnisse von Opfern können dazu führen, dass es schwierig ist, sie zu befragen oder anderweitig in die Ermittlungen einzubeziehen.
  • Die Opfer können Flashbacks von dem traumatischen Ereignis erleben und/oder versuchen, alles zu vermeiden, was sie an das Trauma erinnert. Sie können auch aggressives, rücksichtsloses oder selbstzerstörerisches Verhalten an den Tag legen, weil sie Angst vor weiteren Gewaltandrohungen haben.
  • Es kann auch zu verzerrten Wahrnehmungen, Schuldgefühlen, Scham, Reue und Distanzierung oder Entfremdung von Freunden oder der Familie kommen, die oft von den Tätern verursacht werden.
  • Frühere Erfahrungen mit der Polizei oder andere negative Stereotypen können sich auf den Umgang mit der Polizei auswirken. Ebenso können sich Stereotypen oder Überzeugungen von Polizisten negativ auf die Interaktion mit Opfern und Ermittlungen auswirken.
  • Polizeibeamte müssen viele Faktoren abwägen, wenn sie reagieren. Sie könnten dies besser (und einfacher) tun, wenn sie die Perspektive der Opfer besser verstehen würden.

In diesem Modul werden wir den Beamten einen Einblick in die Erfahrungen von weiblichen Opfern geben, die während der Ermittlungen mit der Polizei in Kontakt gekommen sind.

Umgang mit Tätern

  • Täter versuchen oft, die Opfer sowie Behörden zu manipulieren, um ihre missbräuchlichen Beziehungen aufrechtzuerhalten und einer Strafverfolgung zu entgehen.
  • Dies ist leichter möglich, weil das psychologische Trauma und das Verhalten der Opfer die Täter oft als “rational” oder “ruhig” erscheinen lassen.
  • Dies ist auch möglich, weil die Polizei in der Regel auf einzelne Vorfälle reagiert und nicht in der Lage ist, eine langfristige und komplexe Gewaltdynamik zu erkennen.

In diesem Modul lernen die Teilnehmer die Strategien kennen, mit denen die Täter das System (die Polizei) versuchen zu manipulieren. Sie werden auch lernen, wie sie das Verhalten von Tätern in Frage stellen und sie zur Verantwortung ziehen können.

Nutzung von Daten und IT-Instrumenten

  • Die Fortschritte in der Technologie und die Verfügbarkeit von Daten haben viele Aspekte der Polizeiarbeit revolutioniert.
  • In vielen Bezirken werden diese Instrumente jedoch nicht in vollem Umfang genutzt, um die polizeiliche Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu verbessern.
  • Daten könnten der Polizei dabei helfen, Missbrauchsmuster zu erkennen, die sonst nur schwer zu identifizieren sind. Sie können auch bei der Risikobewertung helfen.
  • Die Polizei könnte die Technologie auch nutzen, um den Opfern und anderen wichtigen Dienstleistern, wie z. B. DV-Unterstützungspersonal, relevante Informationen zugänglich zu machen.

In diesem Modul werden einige Beispiele aus der Praxis vorgestellt, wie Daten und Technologien eingesetzt werden, um die polizeiliche Bearbeitung von Fällen von Gewaltverbrechen zu verbessern.

Selbstbeurteilung