Modul 4 – Institutionsübergreifende Zusammenarbeit

Herzlich willkommen! Dieses Modul zielt darauf ab, Polizeibeamte mit Instrumenten für eine wirksame Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen auszustatten und komplexe Herausforderungen in Fällen von Häuslicher Gewalt durch koordinierte Ansätze anzugehen.

Die Lernziele dieses Moduls umfassen die folgenden wichtigen Schritte:

  1. Verstehen der Vorteile einer institutionsübergreifenden Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von HG.
  2. Learning Verstehen der Rolle der Polizeibeamten im Rahmen der Zusammenarbeit.
  3. Überblick über mögliche Modelle der institutionsübergreifenden Zusammenarbeit.

Institutionssübergreifende Zusammenarbeit bei HG: wichtige Einrichtungen und Prinzipien

Welche Institutionen sind an der institutionsübergreifenden Zusammenarbeit beteiligt?

Schlüsselprinzipien einer effektiven Zusammenarbeit

Institutionsübergreifende Strategien zur Unterstützung gefährdeter Gruppen

Die Rolle der Polizei bei der institutionsübergreifenden Zusammenarbeit

Fallstudien und Beispiele für institutionsübergreifende Kooperationen

Multi-Agency Risk Assessment Conferences (MARAC)

Coordinated Community Response (CCR)

Family Justice Centers (FJC)

SafeLives Early Intervention Models

Differentiated Case Management (DCM)

Institutionsübergreifende Zusammenarbeit bei HG

Häusliche Gewalt ist ein komplexes Thema, an dem die Strafjustiz, das Gesundheitswesen, die Polizei, Frauenorganisationen und andere Arten von Unterstützungseinrichtungen beteiligt sind.

Die institutionsübergreifende Zusammenarbeit ist ein struktureller Ansatz für koordinierte Maßnahmen. Beteiligt sein sollten Institutionen und Behörden, die an der Erkennung, Prävention, Bekämpfung und Verfolgung von Gewalttaten involviert sind.

Vorteile bei guter Umsetzung:

  • Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses darüber, wie man am besten gegen Gewalttaten vorgehen kann
  • Verbesserung der Sicherheit und des Schutzes der Opfer durch ein umfassendes und ganzheitliches Unterstützungsangebot
  • Effiziente Nutzung von Ressourcen
  • Fachleute können sich auf ihre eigenen Fachgebiete konzentrieren

Wie funktioniert die institutionsübergreifende Zusammenarbeit?

Auf lokaler/regionaler/nationaler Ebene institutionsübergreifende Kooperationsgruppen mit demselben Ziel einrichten

Die Gruppen sollten sich regelmäßig treffen und eine institutionelle Leitung haben

In den Best-Practice-Beispielen sind die Frauenunterstützungsdienste federführend, aber jede Institution kann die Gruppe gründen und die Rolle der Leitung übernehmen

Jede teilnehmende Einrichtung sollte Vertreter in die institutionsübergreifenden Kooperationsgruppen mit klaren Zuständigkeiten entsenden

Wichtige, an der institutionsübergreifenden Zusammenarbeit beteiligte Stellen

Polizei

Erste Reaktion, Untersuchung, Maßnahmen

Sozialdienste

Langfristige Unterstützung, Unterkunft, finanzielle Hilfe

Frauenunterstützungsdienste

Zuflucht, Beratung und Unterstützung für Überlebende

Rechtliche und gerichtliche Dienstleistungen

Prozesskostenhilfe, Strafverfolgung, Schutzmaßnahmen

Kinderschutzdienste

Schutz von Kindern, die Opfer von Gewalt sind

Opferunterstützungs-einrichtungen

Unterstützung und Ressourcen bereitstellen

Anbieter im Gesundheitswesen

Bedürfnisse der körperlichen und geistigen Gesundheit berücksichtigen

Täterprogramme

Bekämpfung von gewalttätigem Verhalten, Verringerung der Rückfälligkeit

Effektive institutionsübergreifende Zusammenarbeit

Schaffen Sie eine gemeinsame Philosophie für Zusammenarbeit und Kooperation, mit ähnlichen Grundsätzen und gemeinsamen Zielen

Klärung der Rollen & Verantwortlichkeiten

Festlegung von den jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten jeder Institution, um eine wirksame Koordinierung zu gewährleisten.

Gemeinsames Verständnis und gemeinsame Sprache

Aufbau eines gemeinsamen Verständnisses um sicherzustellen, dass alle Parteien "die gleiche Sprache sprechen".

Verbesserte Kommunikation und Datenaustausch

Regelmäßige Kommunikation, Datenaustausch und Weiterleitung von Informationen.

Opferzentrierter Ansatz

Vorrangige Berücksichtigung eines opferzentrierten und auf die Sicherheit von Kindern ausgerichteten Ansatzes bei allen gemeinsamen Aktivitäten.

Integrierte Praxis

Umsetzung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit in der täglichen Praxis sowohl auf institutioneller als auch auf individueller Ebene und Vereinbarung von Schritten für gemeinsame Interventionen.

Einrichtungsübergreifende Strategien zur Unterstützung besonders gefährdeter oder „vulnerabler“ Gruppen

Die Rolle der Polizei in der institutionsübergreifenden Zusammenarbeit

  • Machen Sie in der Dokumentation detaillierte Angaben zu den Vorfällen häuslicher Gewalt, zur Vorgeschichte der Misshandlung, zum Verhalten des Täters und zu etwaigen Vorstrafen. Dies hilft anderen Institutionen, das Ausmaß des Risikos für das Opfer zu verstehen. Berücksichtigen Sie dabei den Datenschutz und die Einwilligung des Opfers.
  • Teilen Sie alle Informationen mit, die das Risiko für das Opfer erhöhen könnten, z. B. über die Gefährlichkeit des Täter (Waffenbesitz, Alkoholkonsum etc.).
  • Erstellen Sie gemeinsam einen koordinierten Sicherheitsplan für das Opfer. Dies kann verstärkte Streifenwagenpräsenz in der Umgebung des Opfers oder die Ausstattung des Opfers mit einem Alarm umfassen.
  • Schlagen Sie rechtliche Schritte vor, wie z. B. die Beantragung von Schutzanordnungen (z. B. einstweilige Verfügungen) oder Strafanzeigen gegen den Täter, wenn die Beweislage dies rechtfertigt.

Die institutionsübergreifende Zusammenarbeit erhöht die Sicherheit der Opfer und gewährleistet eine koordinierte Justiz.

Die wichtigsten Akteure in Fällen von Häuslicher Gewalt

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die relevanten Institutionen / Kontaktstellen in Fällen von Häuslicher Gewalt. Bitte beachten Sie, dass hier nur ein allgemeiner Überblick gegeben werden kann. Die Ausgestaltung der Netzwerke kann sich regional stark unterscheiden.

Involvierte Institutionen (genereller Überblick)

Legende: FB = Frauenberatungsstelle, FH = Frauenhaus

Als Polizei sind Sie oft der erste Ansprechpartner für Betroffene von HG.

Sie gewährleisten die Erstversorgung vor Ort, die Anzeigestellung und Weitervermittlung. Die Kooperationen können sich regional stark unterscheiden.

Wie in Modul I erklärt, gilt in Deutschland das Gewaltschutzgesetz. Die Ausgestaltung kann sich je nach Bundesland unterscheiden.

Beispiel: In Nordrhein-Westfalen gilt 34 PolG NRW. Das heißt: Gibt es einen Einsatz von HG, leitet die Dienststelle den Vorfall an die regionale Interventionsstelle (oft Frauenberatungsstelle) weiter. Diese nimmt dann Kontakt zu der Frau auf.

Oft arbeiten Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser und Opferschutzbeauftragte zusammen.

Kennen Sie Ihre lokale Interventionsstelle? Vermittelt Ihre Dienststelle an eine Interventionsstelle?

Frauenberatungsstellen sind Einrichtungen für Frauen, die von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind und spezialisiert auf diese Gewaltformen. Sie existieren bundesweit in jeder größeren Stadt oder Kreis. Die meisten FB arbeiten eng mit der Polizei zusammen und machen die pro-aktive Beratung (mehr dazu in Modul 1) sowie eine ausführliche Risikobewertung und Sicherheitsplanung für die Frau. Sie vermitteln bei Bedarf an andere Institutionen, z.B. Gesundheitsdienste, Sozialberatung, Psychologen.

Frauenhäuser bieten Schutz für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Es gibt sie in jeder größeren Stadt oder Kreis. Viele arbeiten eng mit der Polizei zusammen. Im Internet gibt es Suchmaschinen für freie Plätze bundesweit, z.B. hier: https://www.frauenhauskoordinierung.de/hilfe-bei-gewalt/frauenhaus-und-fachberatungsstellensuche#c1462

Das lokale Jugendamt wird immer involviert, wenn bei einem Vorfall Häuslicher Gewalt Kinder im Haushalt leben.

Jugendämter sind für eine Risikobewertung der Kinder zuständig.

Es gibt bundesweit mehrere Täterprogramme. Diese unterstützen gewalttätige Menschen (überwiegend Männer) dabei, den Gewaltkreislauf zu durchbrechen. Eine Empfehlung zur Teilnahme an einem Täterprogramm durch die Polizei hat sich als erfolgversprechend erwiesen.

Täterprogramme finden Sie hier: https://www.bag-taeterarbeit.de/

Das bundesweite Hilfetelefon (116 016) kann Betroffene von Gewalt niedrigschwellig und anonym beraten. Die Beratung kann in 18 Landessprachen, in Gebärdensprache und Leichte Sprache durchgeführt werden. Die Polizei kann das Hilfetelefon bei Bedarf hinzuziehen.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.hilfetelefon.de/

Weitere wichtige Akteure für eine gelungene Zusammenarbeit sind Gesundheitsdienste, soziale und psychologische Beratungsstellen sowie die Justiz.

Je enger die lokale Vernetzung, desto höher der Schutz des Opfers und Rechenschaftspflicht des Täters.

Beispiele für institutionsübergreifende Zusammenarbeit

Multi-Agency Risk Assessment Conferences (MARAC)
Ziel: Institutionsübergreifende Zusammenarbeit erleichtern um Opfer in hochriskanten HG-Situationen zu schützen.
Teilnahme: erfordert das Engagement verschiedener Stellen um Ressourcen zuzuweisen und fallbezogene Hindernisse zu überwinden.

Verfahren:

  • Regelmäßige, fallbezogene Konferenzen (alle 2-4 Wochen) mit 6-20 diskutierten Fällen
  • Benötigt 1-3 Tage der Vorbereitung.

Einschränkungen:

  • Zeitaufwändig
  • Situationen mit dem höchsten Risiko vorbehalten.

Ziel: Schaffung eines umfassenden, gemeinschaftsweiten Ansatzes zur Vorbeugung von und Reaktion auf Gewalttaten durch die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen und Interessengruppen.

Teilnahme: Steuerungsgruppen & und kleinere Gruppentreffen verschiedener Institutionen (Strafverfolgung, Gerichte, Gesundheitsdienste, Sozialdienste, Opferunterstützungseinrichtungen, Gemeinschaftsorganisationen).

Verfahren:

  • Die Institutionen arbeiten zusammen, um gemeinsame Protokolle und Praktiken zu entwickeln.
  • Regelmäßige Treffen zur Bewertung von Fällen, Strategien und Ergebnissen.
  • Kontinuierliche Schulung und Kapazitätsaufbau für die beteiligten Fachkräfte.
Einschränkungen:
  • Erfordert starke Führung & dauerhafte Finanzierung.
  • Koordinationsprobleme können sich aus unterschiedlichen Prioritäten und Mandaten zwischen den Agenturen ergeben.

Ziel: Bereitstellung einer zentralen Stelle, an der Überlebende von HG Zugang zu mehreren Diensten haben, so dass sie sich nicht mehr in verschiedenen Systemen zurechtfinden müssen.

Teilnahme: Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden, der Rechtshilfe, der Opferhilfe, des Gesundheitswesens und der Sozialdienste sind an einem Standort vertreten.

Verfahren:

  • Zentralisierte Zentren bieten Rechtshilfe, Beratung, Sicherheitsplanung und Unterstützung bei der Wohnungssuche.
  • Die Überlebenden werden an das Zentrum verwiesen, und die Dienstleistungen werden auf ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Einschränkungen:
  • Hohe Kosten für die Inbetriebnahme & fortlaufende Arbeit.
  • Erreichbarkeitsfragen für Überlebende in ländlichen oder entfernten Gegenden.
Ziel: Schwerpunkt auf der möglichst frühzeitigen Identifizierung und Unterstützung von Opfern, die von Gewalt bedroht sind, um Schaden und Eskalation zu verhindern.
Teilnahme: Polizei, Gesundheits-dienste, Sozialarbeiter, spezialisierte Dienste zu häuslicher Gewalt.
Verfahren:
  • Screening-Instrumente, die von Fachleuten zur Bewertung des Risikoniveaus eingesetzt werden.
  • Überweisung an Unterstützungsdienste, bevor die Risiken zu hoch werden.
  • Einbeziehung mehrerer Stellen, um maßgeschneiderte Interventionen durchzuführen.

Einschränkungen:

  • Erfordert Schulung & konsistente Anwendung von Instrumenten zur Risikoeinschätzung.
  • Die Wirksamkeit hängt von der rechtzeitigen und angemessenen Zuweisung von Ressourcen ab.

Ziel: Rationalisierung des Fallmanagements durch Kategorisierung von HG-Fällen nach Risiko, Komplexität und Dringlichkeit, um Ressourcen effektiv zuzuweisen.

Teilnahme: Gerichte, Polizei, Opferanwälte, Sozialarbeiter & juristische Dienstleister.

Verfahren:

  • Die Fälle werden gescreent und in Stufen eingeteilt (z. B. hohes Risiko, mittleres Risiko, geringes Risiko).
  • Jeder Stufe werden spezifische Pfade zugewiesen, die den Umfang der erforderlichen Maßnahmen und Ressourcen bestimmen.
  • Regelmäßige Überprüfungen gewährleisten angemessene Anpassungen der Fallpläne.

Einschränkung:

  • Erfordert eine umfassende Erstbeurteilung, um eine genaue Einstufung zu gewährleisten.
  • Gefahr der Überlastung von Teams für Hochrisikofälle, wenn das System nicht ausgewogen ist.

Strategien institutionsübergreifender Zusammenarbeit für Marina (Fallstudie)

Marina ist eine 35-jährige Frau, Mutter von drei Kindern, Migrantin mit legalem Wohnsitz in einem EU-Land und seit acht Jahren mit James verheiratet. Sie leben in einer ländlichen Gegend (einer Kleinstadt), wo James zu einer „großen und wohlhabenden Familie“ gehört, die in der Gegend ein kleines Unternehmen betreibt. Marina hat zwei Kinder aus ihrer früheren Ehe und eines mit James, die alle legal in diesem Land leben.

Marina hat keine feste Arbeit. Sie ist sehr attraktiv, hat Freunde und ein soziales Netzwerk, wird aber stark von James kontrolliert. James ist eine sehr dominante Person, die versucht, sie zu kontrollieren, und aufgrund seiner geschäftlichen Aktivitäten ist er gut mit lokalen Behörden und anderen Akteuren der Gemeinschaft vernetzt. Er wird als „guter und fürsorglicher Vater“ wahrgenommen.

Marina hat schon oft Gewalt erlebt, vor allem psychischen Missbrauch, den sie nicht als „ernst“ empfand. Nach einem schweren körperlichen Übergriff gingen sie und ihre Freundin jedoch ins Krankenhaus. Es war klar, dass sie heftig geschlagen worden war, dennoch begab sie sich nicht in die Notaufnahme. Ihre Freundin rief die Notrufzentrale und die Polizei an, um den Vorfall zu melden. Die Polizei traf sie vor der Krankenstation in der Nähe eines Cafés, aber Marina stritt alles ab. Ihre Freundin übernahm die Verantwortung dafür, den Vorfall bei der Polizei zu melden, und sagte ihnen beharrlich, dass er sie finden und töten würde, wenn Marina die Kinder von James wegnehmen würde. Am nächsten Tag leugnete Marina vor der Polizei und der Staatsanwaltschaft weiterhin alles.

Gleichzeitig könnte Marina mit ihren Kindern in ein anderes EU-Land ausreisen (und wäre dazu auch bereit), wo ihre Schwester bereit ist, sie zu unterstützen. James hat ihr jedoch (über Dritte) gedroht, dass er sie umbringen wird, wenn sie das Land verlässt.

Auftrag: Ermitteln Sie die verschiedenen Stellen, die in eine behördenübergreifende Zusammenarbeit einbezogen werden sollten, um Marina und ihre Kinder zu unterstützen, ihre Sicherheit zu gewährleisten, James für seine Taten zur Rechenschaft zu ziehen und einen Femizid zu verhindern.

Arbeitsablauf Schritt für Schritt: Marinas Fall

Aktion Beteiligte Institutionen Ablauf
1. Erstmeldung des Vorfalls – Marinas Freundin meldet den Übergriff bei der Notrufzentrale, und die Polizei wird kontaktiert. Marina wird medizinisch versorgt. Polizei, Notruf, Gesundheitspersonal Marinas Freundin kontaktiert nach dem Übergriff den Notruf und die Polizei. Das medizinische Personal dokumentiert die Verletzungen.
2. Erstkontakt & Sicherheitsbewertung – Die Polizei trifft Marina und ihre Freundin; Marina leugnet den Missbrauch. Die Opferhilfe bietet emotionale Unterstützung an, und es wird eine Sicherheitsbewertung durchgeführt. Polizei, Opferunterstützung, Gesundheitsdienst Die Polizei schätzt die unmittelbare Gefahr ein; der Gesundheitsdienst bestätigt die Verletzungen. Die Opferhilfe bietet Sicherheitsoptionen.
3. Risikoeinschätzung & Sicherheitskonzept – Risikobewertung durch Polizei und Sozialdienste. Die Opferhilfe erstellt einen Sicherheitsplan. Polizei, Sozialdienste, Opferunterstützung, Spezialisten für HG Die Einrichtungen bewerten die Risiken und entwickeln einen Plan für die unmittelbare Sicherheit und den Schutz von Marina.
4. Schutzanordnungen & Rechtsbeistand – Die Polizei beantragt Schutzanordnungen; Marina wird Prozesskostenhilfe für Sorgerechts- und Trennungsfragen angeboten. Polizei, Staatsanwaltschaft, Rechtshilfe, Spezialist für häusliche Gewalt Die Polizei beantragt eine dringende Schutzanordnung, wenn sie dies für notwendig erachtet, um weitere Gewalt von James zu verhindern; die Rechtshilfe unterstützt Marina bei ihren rechtlichen Bedürfnissen.
5. Kinderfürsorge & Schutz – Sozialdienste & Jugendamt bewerten die Sicherheit der Kinder. Sozialdienst, Polizei, Jugendamt Das Jugendamt prüft die Sicherheit von Marinas Kindern und stellt fest, ob sie aufgrund von James' Verhalten gefährdet sind oder ob sie Schaden nehmen könnten, wenn sie im Haushalt bleiben. Die Polizei kann eingreifen, wenn es unmittelbare Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Kinder gibt.
6. Fortlaufende Unterstützung & Beobachtung – Fortgesetzte Überwachung durch Polizei und Sozialdienste. Marina erhält kontinuierliche emotionale Unterstützung und rechtlichen Beistand. Opferhilfe, Polizei, Sozialdienste, Gesundheitswesen, Rechtshilfe Regelmäßige Kontrollbesuche und Aktualisierungen gewährleisten kontinuierlichen Schutz und Unterstützung. Die Opferunterstützung besucht Marina weiterhin, bietet ihr emotionale und psychologische Unterstützung und stellt sicher, dass sie über ihre Möglichkeiten informiert ist. Die Polizei überwacht weiterhin James' Bewegungen und Interaktionen mit Marina und stellt sicher, dass er sich an alle Schutzanordnungen hält.
7. Umzugsplanung (wenn nötig) – Sozialdienste und Opferhilfe helfen bei der Umzugsplanung, die Polizei bietet Schutz während des Prozesses. Polizei, Sozialdienste, Opferhilfe, Einwanderungs-behörden Marina wird mit Hilfe der Polizei und der Einwanderungsbehörden beim Umzug unterstützt.
8. Langfristige Hilfe & Wiedereingliederung – Marina erhält Unterkunft, finanzielle Hilfe, Therapie und rechtliche Unterstützung für eine langfristige Genesung. Sozialdienste, Fachleute für psychische Gesundheit, Opferhilfe, Rechtshilfe Der Sozialdienst und die Opferhilfe unterstützen Marinas langfristige Genesung durch die Bereitstellung von Wohnraum, finanzieller Hilfe und Wiedereingliederung in die Gemeinschaft, während Fachleute für psychische Gesundheit Beratung zur Bewältigung des Traumas anbieten. Der Rechtsbeistand unterstützt Marina weiterhin bei laufenden Rechtsangelegenheiten, einschließlich Scheidung und Sorgerechtsregelungen.

Wie die Zusammenarbeit mehrerer Behörden hochgefährdete Opfer wie Jane unterstützt (Fallstudie)

Jane, eine 32-jährige Mutter von zwei kleinen Kindern, ist seit 10 Jahren mit ihrem Partner John liiert. In den letzten Jahren wurde die Beziehung zunehmend missbräuchlich. John hat in der Vergangenheit ein kontrollierendes Verhalten an den Tag gelegt, u. a. hat er Jane von ihrer Familie und ihren Freunden isoliert, ihr Telefon und ihre sozialen Medien überwacht und die Haushaltsfinanzen kontrolliert. In letzter Zeit ist die Misshandlung zu körperlicher Gewalt eskaliert, wobei John sie häufig schlägt und bedroht. Jane fürchtet um ihr Leben und um die Sicherheit ihrer Kinder.

Letzte Woche, nach einem besonders gewalttätigen Vorfall, bei dem John sie vor den Augen ihrer Kinder mit einem Messer bedrohte, rief Jane die Polizei. Die eintreffenden Beamten stellten sichtbare Verletzungen bei Jane fest und bemerkten, dass die Kinder sichtlich verstört waren. Jane gab zu, dass sie sich nicht getraut hatte, die Misshandlungen anzuzeigen, da John ihr gedroht hatte, ihr die Kinder wegzunehmen, wenn sie jemals versuchen würde, ihn zu verlassen.

Jane erzählte, dass John eine Vorgeschichte von Drogenmissbrauch hat, insbesondere von Alkohol, was die Gewalt zu verschlimmern scheint. Sie erwähnte auch, dass sie keinen Zugang zu den Finanzen der Familie hat, da John das gesamte Geld kontrolliert und sie somit finanziell von ihm abhängig ist. Außerdem äußerte sie sich besorgt darüber, dass John eine zugelassene Schusswaffe im Haus hat.

Jane ist nun bereit, die Beziehung zu verlassen, weiß aber nicht, wohin sie gehen oder wie sie sich und ihre Kinder schützen soll. Sie befürchtet, dass John seine Drohungen wahr machen wird, wenn sie versucht, die Wohnung zu verlassen.

Auftrag: Ermitteln Sie die verschiedenen Stellen, die an einer Zusammenarbeit mehrerer Stellen beteiligt sein sollten, um Jane und ihre Kinder zu unterstützen, ihre Sicherheit zu gewährleisten und John für seine Handlungen zur Verantwortung zu ziehen.

MARAC-Prinzipien nutzen: Janes Fall

Aktion Beteiligte Institutionen Ablauf
1. Erstmeldung des Vorfalls – Jane wendet sich nach einem gewalttätigen Vorfall, bei dem John sie mit einem Messer bedroht hat, an die Polizei. Die Beamten stellen sichtbare Verletzungen fest und beurteilen die Notlage der Kinder. Polizei, Opferunterstützung Die Polizei reagiert auf Janes Anruf, dokumentiert Beweise für Missbrauch und bewertet die unmittelbaren Risiken für Jane und ihre Kinder. Jane wird über ihre Möglichkeiten der Unterstützung informiert.
2. Risikobewertung und Weiterleitung zu MARAC – Janes Fall wird aufgrund der eskalierenden Gewalt, des Vorhandenseins einer Waffe (Schusswaffe), des Drogenmissbrauchs, der finanziellen Kontrolle und der Bedrohung der Kinder als hoch riskant eingestuft. Polizei, Opferunterstützung, MARAC-Koordination Das Risikobewertungsinstrument DASH (Domestic Abuse, Stalking, and Harassment) ist ausgefüllt und und erkennt Jane als hochgefährdet. Der Fall ist für eine behördenüber-greifende Überprüfung an MARAC weitergeleitet.
3. MARAC Sitzung und Informationsaustausch – Es wird eine MARAC-Sitzung mit Vertretern der zuständigen Stellen einberufen, um Janes Fall zu besprechen und einen koordinierten Aktionsplan zu erstellen. Polizei, Opferhilfe, Sozialdienst, Spezialist für häusliche Gewalt, Kinderschutzbund, Bewährungshilfe (falls John vorbestraft ist) Während der MARAC-Sitzung tauschen alle Behörden Informationen über die Risiken, die aktuelle Situation von Jane und die verfügbaren Ressourcen aus. Es wird ein Sicherheitsplan entwickelt, der Maßnahmen zum Schutz von Jane und ihren Kindern enthält.
4. Sofortige Schutzmaßnahmen – Nach der MARAC-Sitzung werden sofort Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit von Jane und ihren Kindern zu gewährleisten. Prozesskostenhilfe, Sozialdienste, Opferhilfe Die Polizei ergreift Schutzmaßnahmen, einschließlich der Verhaftung von John, falls erforderlich, und der Beseitigung von Schusswaffen, während die Opferhilfe Jane bei der Sicherheitsplanung und der Bereitstellung von Unterkünften unterstützt. Ein HG-Spezialist sorgt für eine Notunterkunft und der Sozialdienst für das Wohl und die Sicherheit der Kinder.
5. Rechtliche und finanzielle Unterstützung – Jane erhält Rechtsberatung und Unterstützung in Fragen des Sorgerechts, der finanziellen Kontrolle und der Schutzanordnungen. Sozialdienste, Polizei, Kinderschutzdienst Der Rechtsbeistand hilft Jane, eine Schutzanordnung zu erwirken, die Scheidung einzureichen und das Sorgerecht zu erhalten, während der Sozialdienst ihr bei der finanziellen Unabhängigkeit und dem Zugang zu Sozialleistungen hilft. Die Opferhilfe sorgt dafür, dass Jane ihre Rechte und Möglichkeiten kennt.
6. Fortlaufende Unterstützung & Beobachtung – Kontinuierliche Überwachung von Johns Verhalten und Janes Sicherheit sowie laufende Unterstützung für Jane und ihre Kinder. Polizei, Opferhilfe, Sozialdienste, Jugendamt Die Polizei überwacht Johns Einhaltung von Schutzanordnungen und untersucht Drohungen, während die Opferhilfe Jane fortlaufend emotionale Unterstützung und Traumaberatung anbietet. Das Jugendamt sorgt für das Wohlergehen der Kinder und bietet bei Bedarf Therapien an, und der Sozialdienst hilft Jane mit praktischer Unterstützung, einschließlich Wohnungs- und Arbeitsvermittlung.
7. Langfristige Hilfe & Wiedereingliederung – Janes langfristige Genesung und Wiedereingliederung in die Gemeinschaft werden unterstützt, wobei der Schwerpunkt auf ihrer Unabhängigkeit und Sicherheit liegt. Sozialdienste, Fachleute für psychische Gesundheit, Opferhilfe Der Sozialdienst hilft Jane, finanziell unabhängig zu werden, eine stabile Wohnung und einen Arbeitsplatz zu finden, während Fachleute für psychische Gesundheit Jane und ihre Kinder kontinuierlich beraten. Der Opferhilfsdienst schaut weiterhin vorbei und stellt sicher, dass Jane die Unterstützung erhält, die sie braucht, um sich an ihr neues Leben anzupassen.

Die wichtigsten Erkenntnisse

Ziele institutionsübergreifender Zusammenarbeit

Verbesserung der Sicherheit der Opfer, Gewährleistung einer koordinierten Justiz und umfassende Unterstützung der von häuslicher Gewalt Betroffenen.

Grundprinzipien

Klare Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen den Einrichtungen; Effektiver Informationsaustausch unter Wahrung der Vertraulichkeit; Ein opferzentrierter, ganzheitlicher Ansatz, der Sicherheit und Wohlbefinden in den Vordergrund stellt.

Rolle der Polizei

Bereitstellung wichtiger Informationen und Erkenntnisse; Mitwirkung bei der Risikobewertung und Sicherheitsplanung; Führen Sie bei der Durchsetzung rechtlicher Maßnahmen und bei der Reaktion auf Bedrohungen.

Zusammenarbeit funktioniert

Ein institutionsübergreifender Ansatz ist unerlässlich, um die Komplexität von Gewalt zu bewältigen. Gemeinsam können wir Opfer schützen, Täter zur Rechenschaft ziehen und sicherere Gemeinschaften schaffen.

Selbstbeurteilung